2009. május 23., szombat

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Erste Steuer- und Rentennovellen in Ungarn beschlossen

Das Parlament von Ungarn hat am Wochenanfang einen wichtigen Teil der neuen Steuer- und Rentengesetze verabschiedet.

Damit nehmen die Bürden des Bajnai-Paketes ihren Weg ins reale Leben. Da viele Betroffene wie Beobachter bei der Vielzahl der Ankündigungen allmählich den Überblick verloren haben dürften, hier noch einmal die wichtigsten Änderungen in der Übersicht:

- der Regelsatz der Mehrwertsteuer steigt ab 1. Juli von bisher 20 auf dann 25%.

- ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 18% gilt für das "täglich Brot". Auf der Ausnahmenliste finden sich Grundnahrungsmittel, Waren des täglichen Bedarfs und z.B. auch die Fernheizung (für letzteres wird dieser Steuersatz erst ab August wirksam).

- die Lohnsteuer wird für Bruttoeinkommen bis 143.000 HUF von 32 auf 27% abgesenkt. Die Bemessungsgrenze orientiert sich dann zukünftig am Doppelten des offiziellen Minimallohnes.

- die Bemessungsgrenze für den unteren Einkommenssteuersatz wird von 1,7 Mio auf 1,9 Mio HUF  pro Jahr angehoben. Die Regelung gilt rückwirkend vom 1. Januar 2009 an.

- Das Krankengeld wird um 10 Prozentpunkte auf 70% des letzten Lohnes für die ersten 15 Krankheitstage, danach von 70 auf 60% gesenkt. Wer noch keine 2 Jahre bei seinem Unternehmen arbeitet erhält nur noch 50, statt der bisherigen 60%

- die dreizehnte Monatsrente wird abgeschafft und in eine Bonuszahlung in Höhe von 80.000 HUF umgewandelt, die nur dann zu zahlen ist, wenn das Bruttoinlandsprodukt des Landes innerhalb eines Jahres um mindestens 7,5% steigt. (also höchstwahrscheinlich nie, Anm.) Steigt das BIP um mindestens 3,5%, dann werden 20.000 HUF ausgeschüttet.

- die Renten werden nur an die Infaltion angepasst, so lange das BIP unter 3% pro Jahr steigt, je nach wirtschaftlicher Entwicklung steigt die Rente mit den Realeinkommen proportional nach einem komplizierten Schlüssel mit.

- das reguläre Renteneintrittsalter steigt ab 2012 von derzeit 62 auf dann 65 Jahre, die Angleichung erfolgt ab 2012 schrittweise mit 6 Monaten per Jahrgang. die geltenden Frühpensionierungsregelungen werden ab 60 Jahre, für Frauen ab 59 Jahre wirksam

Weitere Steuergesetzesänderungen werden voraussichtlich am 22. Mai beschlossen werden.

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