Turbulenzen um alte Kfz-Pickerl in Ungarn
Ungarn - Bei abgelaufenen Pickerl (§57a-Begutachtung) gibt es in Ungarn keine Toleranzfrist - Abnahme des Zulassungsscheines ist möglich.
Kennzeichen werden aber nicht beschlagnahmt.
Viel Wind wirbelte der ARBÖ seit vergangener Woche nicht nur in Österreich, sondern auch jenseits der Grenze auf. Der Autofahrerclub warnte Ungarn-Reisende davor, mit einem abgelaufenen Kfz-Pickerl (§ 57a-Begutachtung) ins Nachbarland zu reisen. In Ungarn gibt es keine Toleranzfrist, Österreichern sollen deswegen bereits Zulassungsscheine und Kennzeichen abgenommen worden sein.
Auf Anfrage des KURIER hieß es dazu aus Budapest: Kennzeichen würden nicht abmontiert, es werde aber gestraft und auch der Zulassungsschein eingezogen. Beamte würden den Betroffenen eine Bestätigung ausstellen, damit man ohne Dokument weiter fahren darf; die eigenen Papiere bekäme man per Post zugeschickt.
László Ruszó, der zuständige Beamte bei der Polizeidirektion Budapest, staunte nicht schlecht, als ihm schließlich die widersprüchlichen Statements seiner Kollegen zu Ohren kamen: So gab es auch Medienberichte, in dem Polizisten aus Westungarn die Abnahme von Nummerntafeln bestätigten. "Das basierte leider auf einem Missverständnis. Kennzeichen sind nicht abzunehmen", betonte Ruszó auf eine neuerliche Anfrage des KURIER. Man habe nun beschlossen, sämtliche Polizeidirektionen in allen Komitaten Ungarns darauf hinzuweisen. Ein entsprechendes Rundschreiben wird kommende Woche abgeschickt.
Teilerfolg
"Das ist ein Teilerfolg", reagierte ARBÖ Burgenland-Geschäftsführer Rudolf Leeb. "Für uns ist die Sache erst positiv erledigt, wenn Österreicher mit einem abgelaufenen Pickerl, das noch innerhalb unserer Überziehungsfrist liegt, in Ungarn nicht mehr gestraft werden und ihnen auch der Zulassungsschein nicht abgenommen wird", so Leeb. "Bis dahin können wir nur raten, vor der Fahrt nach Ungarn das Pickerl zu kontrollieren."
Artikel vom 02.02.2008 17:34 | KURIER |