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2008. május 12., hétfő

893 - Ungarn, besonders auf die Verkehrsbestimmungen achten, da sich die Strafen seit 1. Mai empfindlich erhöht haben. ADAC-Bußgeldtabelle (Verkehrssünden im Ausland.)

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ADAC-Bußgeldtabelle



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Verkehrssünden im Ausland.


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So hart bestraft Europa.

Bußgelder in Skandinavien besonders hoch.


Autofahrer, die ins Ausland reisen, sollten sich vorher
über die
dort bestehenden Verkehrs-vorschriften informieren. Auch
ausländische
Behörden kassieren bei Vergehen im Straßen-verkehr
mitunter kräftig ab.
Die aktuelle ADAC-Bußgeldliste zeigt, dass die Strafen
für bestimmte
Verstöße in einigen Ländern teils deutlich
höher sind als in
Deutschland.


Im Vergleich zu 2007 fällt besonders die
drastische Erhöhung der
Bußgelder in Griechenland auf. Dazu verdoppelt sich eine
Strafgebühr,
falls sie nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt wird. Ein Rotlicht- oder
Überholverstoß kostet bis zum Ablauf der Frist 350
Euro, danach 700
Euro. Auch Vergehen im Zusammenhang mit Alkohol werden in einigen
europäischen Ländern härter geahndet.


So droht Autofahrern in Spanien laut ADAC bei schweren
Verkehrsverstößen wie dem Fahren mit 60 km/h
über der zulässigen
Geschwindigkeit oder einer Blut-Alkohol-Konzentration (BAK) von
mindestens 1,2 Promille jetzt eine Haftstrafe von wenigstens drei
Monaten. Italien hat  mit einer Notverordnung  auf
die dramatische
Zunahme der alkoholbedingten Verkehrsunfälle im Sommer 2007
reagiert::
Neben verschärften Sanktionen gibt es dort verstärkt
Verkehrs-kontrollen. In Luxemburg wurde die Promillegrenze von 0,8 auf
0,5 heruntergesetzt.


Noch immer ist in den meisten europäischen
Ländern Alkohol am Steuer
das schwerste Ver-gehen und wird entsprechend hart bestraft. Wie in den
letzten Jahren sind die skandinavischen Nationen dabei Spitzenreiter:
In Finnland liegt das Bußgeld bei 15 Tagessätzen
(abhängig vom
Monatsverdienst) und mehr, in Dänemark zahlt der
Verkehrssünder bis zu
einem Monats-verdienst. Schweden verlangt ab 0,2 Promille BAK
mindestens 30 Tagessätze. Norwegen wiederum berechnet die
höchsten
Gebühren für zu schnelles Fahren (ab 395 Euro),
Rotlicht- und
Überholverstoß (660 Euro) und Parkvergehen (90 Euro).


Der ADAC weist darauf hin, dass derzeit nur
österreichische
Bußgelder in Deutschland voll-streckt werden können.
Geldbußen aus
anderen EU-Ländern können voraussichtlich erst ab
2009 in Deutschland
eingefordert werden; bis dahin muss aber jederzeit dort, wo der
Verstoß
stattgefunden hat, mit Vollstreckungsmaßnahmen gerechnet
werden.


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Weiterführende Informationen:
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www.adac.de