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2008. május 19., hétfő

948 - Wenn sich ein Österreicher in Italien, Tschechien oder Ungarn ohne Reisepass oder Personalausweis aufhält, begeht er ein Verwaltungsdelikt.

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Gesendet: Montag, 19. Mai 2008 16:03
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Betreff:
Reisen ohne Pass bleibt ein Problem

 

LINZ. Der Irrglaube, im Schengenraum keinen Pass zu brauchen, hält sich hartnäckig. Das kann Reisenden aus Österreich viel Geld kosten oder sie in Polizeigewahrsam bringen.

In der EU herrscht freier Personenverkehr, im Schengenraum gibt es keine Grenzkontrollen. Seit der letzten Erweiterung gehören auch Staaten wie Tschechien und Ungarn zu den Schengenländern.

Laut Paragraf 1 des österreichischen Passgesetzes darf aber kein Bürger ohne entsprechendes Reisedokument ins Ausland fahren. „Ein Führerschein ist kein Reisedokument“, sagt Gerald Zoglauer von der ÖAMTC-Touristikabteilung. Es fehle der Nationalitätshinweis.

Wenn sich ein Österreicher in Italien, Tschechien oder Ungarn ohne Reisepass oder Personalausweis aufhält, begeht er ein Verwaltungsdelikt. „Das kann bis zur Schubhaft gehen“, sagt Zoglauer. In diesem Extremfall, der sich in Deutschland zugetragen hat, sei aber noch ein Verkehrsunfall des betroffenen Österreichers hinzugekommen. Nichtsdestotrotz können die Strafen im Ausland saftig ausfallen.

24 Stunden in Gewahrsam

Fährt ein Oberösterreicher ohne Reisepass zum Einkaufen nach Tschechien und gerät er in eine Polizeikontrolle, kann er bis zu 24 Stunden zwecks Identitätsfeststellung festgehalten werden. Die Strafe beläuft sich laut österreichischem Außenamt auf rund 500 Kronen (20 Euro). In Ungarn kostet die Übertretung bis zu 200 Euro.

Die italienischen Carabinieri haben laut Außenamt die Möglichkeit, einen Österreicher ohne Reisedokument des Landes zu verweisen. Sie können ihm aber auch die Chance geben, innerhalb einiger Tage den Reisepass an der Polizeidienststelle vorzuweisen. Tut er das nicht, macht die Strafe allerdings gleich mehrere hundert Euro aus.

„Es geht auch darum, den Ruf der Österreicher nicht zu beschädigen“, sagt ein Mitarbeiter des Außenamtes. Weil unsere Landsleute immer verlässlich seien und Reisedokumente vorzeigen könnten, genieße Österreich in vielen Staaten Visumfreiheit.

Die Einreisebestimmungen sind in den Ländern Europas verschieden (siehe Grafik). Sie beruhen auf nationalen Gesetzgebungen und internationalen Abkommen. Oft kann ein Reisepass schon abgelaufen sein, manchmal muss er noch mindestens sechs Monate gelten. Ein Personalausweis muss immer gültig sein. Oft gelten die Regeln ab Einreise, manchmal ab Ausreise.

Es gibt einige wichtige Besonderheiten. Italien und Spanien verlangen bei Einreise auf dem Landweg einen Reisepass, der auch schon abgelaufen sein darf. Dies gilt aber nicht, wenn man per Flugzeug kommt. Dann muss der Pass noch gültig sein. „Manche Fluglinien haben schon die Beförderung verweigert“, sagt Zoglauer.

In manchen Ländern braucht man auch für seine Kinder einen Pass. Zum Beispiel in Bulgarien, wohin immer mehr Österreicher zum Urlaub an die Schwarzmeerküste fahren. Reisende sollten sich über Einreisebestimmungen (auch Visa) informieren. Nützlich sind dabei die Websites www.oeamtc.at und www.help.gv.at

http://www.nachrichten.at/regional/685030?PHPSESSID=5800deb6f21ae6cc330e6a7a0709718

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